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Weidmannsheil! Unsere Eigenjagd in der Gemarkung Wesendahl und Hirschfelde umfasst eine Jagdfläche von ca. 700 ha. Die Jagd befindet sich in einem wald-, wiesen- und seenreichen Gebiet 30 km nordöstlich von Berlin Zentrum entfernt. In diesem landschaftlich und waldbaulich abwechslungsreichen Umfeld leben viele Tierarten. Laub- und Nadelholzbestände eingebunden in eine hügelige Moränenlandschaft und weitläufigen landwirtschaftlichen Feldern bilden das Habitat unseres Wildes.
Die Jagd wird unter Berücksichtigung aller geltenden gesetzlichen Regelungen mit dem Ziele der Hege und Pflege des Wildbestandes geführt. Die Abschüsse sind innerhalb dieser Zielsetzung zu tätigen. Die Regelung gilt jeweils ab 01. April für eine Jagdsaison und wird bei Nichtänderung Jahr für Jahr verlängert. Für die Jagdausübung durch Jagdgäste (Einzelabschüsse) im Eigenjagdbezirk „Gut Wesendahl“ wird ein Grundbetrag und bei Jagderfolg ein Abschussentgelt verrechnet. Der Grundbetrag ist vor der Jagdausübung und das Abschussentgelt nach Beendigung der Jagdausübung, jedoch vor Übergabe der Trophäen zu entrichten. Mit dem Grundbetrag sind eventuelle Aufwendungen für eine Jagdführung bzw. Einweisung zur Jagd ohne Führung abgegolten. Ein Anspruch auf Jagdführung besteht nicht. Alle in dieser Preisliste genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der Grundbetrag ist unabhängig vom Jagderfolg und enthält sämtliche Aufwendungen zur Vorbereitung und Durchführung der Jagd. Der Grundbetrag wird mit der schriftlichen Zulassung zur Jagd fällig. Eine Jagdausübung ohne vorherige Entrichtung des Grundbetrages ist unzulässig. Bei erfolgloser Jagd besteht kein Rückerstattungsrecht für den Grundbetrag. Der Grundbetrag gilt für einen Jagdeinsatz bei Einzelabschuss bis zu maximal 3 Tagen (An- und Abreisetag gilt als ein Tag).
Dem Jagdgast wird entsprechend der beiliegenden Preisliste für das erlegte Wild ein Abschussentgelt berechnet. Werden vom Jagdgast Trophäenträger krankgeschossen und kommen bei der Nachsuche nicht zur Strecke, so ist von ihm das dafür vorgesehene Abschussentgelt zu entrichten (krankgeschossen, nicht gefunden). Wird Schalenwild angeschweißt und nicht während des Aufenthaltes des Jagdgastes, sondern erst später gefunden, so ist der Jagdgast zur Zahlung der Differenz (Betrag für Krankschuss und Abschussentgelt) verpflichtet. Erlegt ein Jagdgast Wild, das nicht zum Abschuss freigegeben wurde, so hat er unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung (Jagdwilderei) das Abschussentgelt in doppelter Höhe, bei Keilern der Altersklasse 2 das Abschussentgelt gemäß Tabelle zu entrichten. Es besteht kein Anspruch auf die Trophäe. Im Abschussentgelt ist das Abkochen der Trophäe zur Gewichtsermittlung bei Rehböcken nicht enthalten.
4.1 Grundbetrag Für die Vergabe von Einzelabschüssen ist ein Grundbetrag in Höhe von 120 € (Einhundertzwanzig) zu zahlen. Dieser Grundbetrag gilt für einen Jagdeinsatz mit maximal 3 Jagdtagen. Bei vorzeitiger Erlegung des Trophäenträgers ist die weitere Jagdausübung auf Schalenwild möglich, ohne dass dafür ein neuer Grundbetrag eingehoben wird. Besteht die Möglichkeit und der Wunsch einer Verlängerung des Jagdeinsatzes bei bisher nicht realisiertem Trophäenträgerabschuss, so ist für jeden weiteren Tag ein Grundbetrag in Höhe von € 40 vor der weiteren Jagdausübung zu zahlen. 4.2 Abschussentgelt Rehwild
Kitz
10 € Die Gewichtsermittlung der Trophäe erfolgt 24 Stunden nach dem Abkochen mit ganzem Oberschädel einschließlich Oberkiefer. Geschossenes Rehwildbret kann für 3,50 Euro je kg übernommen werden. Schwarzwild
Frischling
10 € Berechnungsgrundlage Gewehrlänge: Gemessen wird an den Außenkanten beider Gewehre. Aus beiden Messungen wird das Mittel als Berechnungsgrundlage gebildet. Geschossenes Schwarzwildbret kann für 2,00 Euro je kg übernommen werden. Niederwild
Wildgänse 10,00
€ / Stück Raubwild
Fuchs 10,00 € / Stück Offensichtlich krankes oder verletztes Wild muss vom Jäger erlegt werden (ohne Entgelt). Unterkunft Für einen angenehmen Aufenthalt bieten wir Zimmer und Ferienwohnungen. |